heise online - BGH: Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht
November 1st, 2007
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung betont, dass eine Verschlüsselung von E-Mails keinen dringenden Tatverdacht begründet. "Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte ... und die ... Themen geheim halten wollte", so der BGH. Aber die bloße Verschlüsselung sei kein ausreichender Verdachtsmoment, entscheidend sei vielmehr der Inhalt.
